INBESTFORM - Firmenfitness: Gesundheitsmanagement für ein gesundes Unternehmen.
INBESTFORM - Firmenfitness ist weit mehr als ein wenig Bewegung für Ihre Mitarbeiter.
INBESTFORM Firmenfitness ist professionelles Gesundheitsmanagement für Ihr Unternehmen. Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern eine kleine Auszeit in Kombination aus Bewegung, Sport, Erlebnis, Mobilisation, Stabilisation und Entspannung, um neue Ideen, Kraft und Kreativität zu schöpfen und sich rund um wohl zu fühlen.
INBESTFORM entwickelt für Sie einen 4-Stufen-Plan nach dem IHR-Managementkonzept:
- Ist-Analyse, Medo-Check-Gesundheitsanalyse
- ausführlicher und ganzheitlicher Medo-Gesundheitscheck mit Einzel- und Gruppenauswertung
- Mitarbeiterbefragung
- Individuell zusammengestelltes Gesundheitsmanagement-Programm
- Operative Umsetzung unter professioneller Anleitung
- als Halbtages-/Tagesevents oder Workshops
- begleitend bei Tagungen, Meetings oder Fortbildungen
- im Unternehmen, in außerbetrieblichen Räumen oder im Gesundheits- oder Fitness-Studio
- Online Training auch für Firmen, um mit individuellen Trainingsplänen muskuläre Dysbalancen auszugleichen
- langfristige Integration von Bewegung und Gesundheit in den Arbeitsalltag
- Controlling & Qualitätssicherung durch regelmäßige Kontrollen und Verbesserungsmaßnahmen
- Analyse messbarer Erfolgsfaktoren Fehlzeiten, Fluktuation, Gewinn
- Analyse der Softfacts: Mitarbeiterbefragung, -zufriedenheit, -motivation
Wir machen Gesundheitsmanagement zum betrieblichen Erfolgsfakor:
zufriedene + leistungsfähige Mitarbeiter
Förderung der Humanressourcen
steigert die Mitarbeitermotivation
fördert teamorientiertes Denken und Handeln
für ein gesundes Betriebklima und eine gesunde Unternehmenskultur
zur Imagesteigerung des Unternehmens
senkt den Krankenstand und die Fehlzeiten
geringere Fluktuation
Effizienzsteigerung (ROI- Return of Investment)
Ihr Erfolgsfaktor: Gesunde Mitabeiter. Ihr Erfolg: Ein gesundes Unternehmen.
Kostenvorteil für Unternehmen: Betriebliche Gesundheitsförderung ist bei Kosten von bis zu 500 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuer- und damit auch sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 34 EStG)!
Ich berate Sie gerne.